
BLZus geschlossen für Aufkommensneutralität der Grundsteuer
BLZus setzt sich geschlossen für Aufkommensneutralität der Grundsteuer ein.
Viele Bürger haben inzwischen ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Manche müssen mehr bezahlen, manche weniger, aber in der Summe aller Steuerabgaben sollten die Kommunen, so auch der Markt Zusmarshausen, nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vor der Grundsteuerreform, die am 1.1. 2025 in Kraft getreten ist. Das nennt man Aufkommensneutralität.
Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, nämlich über die Höhe ihrer Hebesätze. Am 19.11.2024 hat der Marktgemeinderat über eben diese Höhe des Hebesatzes abgestimmt. Die BLZus hat sich geschlossen für einen Hebesatz von 261 % auf die Grundsteuer B eingesetzt. Bisher lag der Hebesatz bei 395%. Auf Grundlage der bis Dato vorliegenden Daten aus dem Finanzamt (80%) wird mit 261% die Aufkommensneutralität eingehalten. Der Bürgermeister und Teile der CSU- und FW-Fraktionen sahen das anders. Sie wollten einen 15%gen Aufschlag auf die Einnahmen, was einem Hebesatz von 300% bedeutet hätte. Die Begründung war, dass die Datenbasis aus dem Finanzamt noch ungenügend sei, viele Einspruchsverfahren erwartet werden und man könne ja bis Mitte 2025 den Hebesatz noch einmal nachjustieren.
Die BLZus argumentierte, dass eine Datenbasis von 80% repräsentativ sei und Einsprüche auch bei 100% Datenbasis eingehen werden. Gewisse Unsicherheiten bleiben, aber das rechtfertigt nicht einen prophylaktischen Aufschlag von 15% mit in der Folge deutlich höherem Hebesatz.
Schlussendlich wurde der Hebesatz von 261% mit großer Mehrheit (4 Gegenstimmen) festgelegt.
Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer B.
Die Reform der Grundsteuer, sozial gerechter??
Am 1.Januar 2025 ist die Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Für viele Bürger ein Ärgernis, weil sie mehr bezahlen müssen als vor der Reform und weil viele nicht verstehen, wie die Grundsteuer überhaupt berechnet wird.
Die Grundsteuerreform gilt bundesweit, jedes Bundesland kann aber vom Bundesmodell abweichende Regelungen treffen. Bayern geht hier einen ganz eigenen Weg. Denn im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern spielt der Wert eines Grundstückes, also z.B. Lage oder Bodenrichtwert, (früher als Einheitswert bezeichnet), in Bayern keine Rolle mehr. Für die Berechnung ausschlaggebend ist alleine die Größe des Grundstückes und bei Bebauung die Wohnfläche eines Gebäudes (sog. Flächenmodell). Das hat zur Folge, dass für ein 500 m² großes Grundstück in Zusmarshausen genau so viel Grundsteuer bezahlt werden muss wie in München. Ob das sozial fair ist, kann getrost hinterfragt werden.
Ein Rechenbeispiel für Bayern:
Grundstück: 500 m² x 0,04 € = 20 €; Wohngebäude: Wohnfläche: 100 m² x 0,05 € = 5 €
Die Beträge von 0,04 € bzw. 0,05 € (sog. Äquivalenzzahlen) sind staatlich festgelegt.
In Bayern gilt nun eine weitere Sonderregel. Denn für die Berechnung der Grundsteuer für die Wohnfläche wird nicht der volle Betrag von 5 € angesetzt, sondern nur 70% (sog. Steuermesszahl) davon, also 3,5 €.
Damit berechnet sich der sog. Grundsteuermessbetrag im Beispiel auf 20 € + 3,5 € = 23,5 €.
Der Grundsteuermessbetrag wird auf Grundlage der von den Eigentümern gemeldeten Daten von den Finanzämtern berechnet und per Bescheid an die Haushalte verschickt. Alle Daten für Zusmarshauser Grundstücksbesitzer werden auch an die Kommune weitergeleitet. Die Kommunen haben das Recht, den Grundsteuermessbetrag anzuheben mit der Festsetzung eines bestimmten Hebesatzes, der sich von Kommune zu Kommune teils erheblich unterscheiden kann:
Grundsteuermeßbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Mit Einführung der Grundsteuerreform haben die meisten Bayerischen Kommunen auch ihre bisherigen Hebesätze angepasst. In Zusmarshausen beispielsweise waren es vor der Reform 395%, nach der Reform sind es 261%.
Damit ergibt sich für unser Rechenbeispiel: 23,5 € x 261% = 61,34€ Grundsteuer pro Jahr.
Warum ausgerechnet 261% Hebesatz?
Hintergrund ist die Empfehlung/Aufforderung des Bundesfinanzministeriums, dass die Kommunen nach der Reform nicht mehr Grundsteuern einnehmen sollen als vor der Reform (Aufkommensneutralität).
In Zusmarshausen belief sich die Gesamtsumme aller vom Finanzamt gemeldeten Grundsteuermeßbeträge auf 228.738 €. Bei einem Hebesatz von 395% ergibt sich eine Grundsteuereinnahme von 903.515 €. Damit dieser Betrag so bleibt, wurde der Hebesatz mit mehrheitlichem Gemeinderatsbeschluss auf 261% angepasst. Allerdings gibt es noch einen Haken. Die neuen Grundsteuermessbeträge, die ab 2025 gelten, sind für Zusmarshausen noch nicht vollständig ermittelt. Deshalb muss der Hebesatz eventuell noch einmal abgeändert werden. Das ist bis zum 30.6.2025 möglich.
Zusmarshausen hält sich damit an die Aufkommensneutralität.
Das ist aber nicht überall so. Der Bayerische Gemeindetag war von Anfang an dagegen. Viele Städte und Kommunen haben angespannte Haushalte. Da ist eine erhöhte Grundsteuereinnahme gerade recht. Denn die Grundsteuer bleibt mit 100% bei der Kommune.